Der Berufsverband für Beauftragte

Auch in diesem Jahr werden wir unsere Ziele und Wertvorstellungen engagiert weiterverfolgen, denn diese Werte leiten unser Denken und Handeln seit mehr als 35 Jahren. Dazu gehören

Interessenvertretung
Interessenvertretung bedeutet für den VBU das Eintreten für die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes und die Förderung der persönlichen Anliegen der Betriebsbeauftragten, denn in unserer Gesellschaftsordnung werden die Interessen derjenigen übergangen, die nicht in einem Verband organisiert sind und sich über ihn nicht zu Wort melden. 

Kontinuität
Kontinuität ist ein entscheidender Faktor für die ständige Weiterentwicklung des Verbandes. Der VBU will neben der Interessenvertretung einen Mehrwert für die Mitglieder schaffen und sich bei Entscheidungen nicht von kurzfristigem Vorteilsdenken, sondern von Nachhaltigkeit leiten lassen.

Verlässlichkeit
Verlässlichkeit ist für den VBU Garant für Vertrauen in die Qualität der Verbandsarbeit und in eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die geprägt ist von der Nähe zu den Mitgliedern.

Unabhängigkeit
Unabhängigkeit bedeutet für den VBU nicht nur Wahrung von finanzieller Selbständigkeit sondern bestimmt auch sein Handeln und den Inhalt seiner Forderungen an die Adresse von Entscheidungsträgern in Politik und Gesellschaft, die die Rahmenbedingungen für die Zukunft unserer Mitglieder und Ihres Tätigkeitsbereiches gestalten.

Das heißt konkret:
Vor mehr als 35 Jahren haben sich rund 400 Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz, Gewässerschutz und Abfall in unserem Verband zur gemeinsamen Interessenvertretung ihrer beruflichen Belange zusammengeschlossen. Heute vertritt der Verband darüber hinaus alle, die technische Beauftragtenaufgaben wahrnehmen. 1990 wurde zusätzlich die Verwaltung der Interessen der Gefahrgutbeauftragten übernommen. Außerdem melden sich über den Kreis der gesetzliche bestellten Beauftragten auch zunehmend Umweltbetriebsprüfer als Mitglieder an, die in dem VBU ebenfalls ihren Berufsverband sehen.

In Regionalgruppen werden Stellungnahmen zu bundes- und landesrechtlichen Vorschriften dezentral diskutiert und vorbereitet, so dass die einzelnen Mitglieder die Möglichkeit haben, ihre persönlichen Vorstellungen in die politische Diskussion mit einzubringen. Außerdem bieten die Regionalgruppen den einzelnen Beauftragten die Gelegenheit des gegenseitigen Kennenlernens und des branchenübergreifenden Erfahrungsaustausches.

Der Jahresbeitrag ist günstig und beträgt lediglich € 120,-. Darin enthalten ist der Bezug des Umwelt-Magazins, in dem auch regelmäßig die Verbandsnachrichten des VBU zur Information der fast 400 VBU-Mitglieder veröffentlicht werden. Mitglieder mit Internet-Anschluß erhalten darüber hinaus regelmäßig Newsletter.

In dem Verbandsvorstand sind auch Mandate für die Mitglieder in der mittelständischen Industrie und für die Mitglieder in den neuen Bundesländern vergeben. Die Vertretung der Regionalgruppen im Vorstand erfolgt durch Raphael Artischewski aus Baden-Württemberg und Frank Haufe aus Niedersachsen.

Als weitere Verbandsleistung bietet der VBU gegen einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von € 90,- im Jahr einen Verbandsrechtsschutz, der speziell auf die Belange der Betriebsbeauftragten zugeschnitten ist.

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Lust auf aktive Mitarbeit im Verband?


Engagement in Regionalgruppen
Sie schätzen den Austausch mit Kollegen aus der Umgebung und darüber hinaus? – Dann sollten Sie unbedingt weiterlesen! Der Betriebsbeauftragten-Verband (VBU) ist seit Jahren beteiligter Kreis in nationalen Gesetzgebungsverfahren und aktiv in sonstigen Gremien vertreten, in dem die Interessen des betrieblichen Umweltschutzes gefördert werden. Der VBU möchte sein Engagement fortsetzen. Dafür wäre hilfreich, wenn sich die Mitglieder auf regionaler Ebene als Praktiker und mit Erfahrung aus den jeweiligen Unternehmen begegnen. Mit den bestehenden Kontakten tauschen sich VBU-Mitglieder über aktuelle Entwicklungen in Politik und Unternehmen aus mit der Option, als Berufsverband sich auch zu Wort zu melden, wenn die Interessen der betrieblichen Beauftragten übergangen werden sollen. Vor allem bieten die Kontakte über den VBU aber die Möglichkeit, ein Netzwerk zu Kollegen der gleichen Branche im In- und Ausland über das europäische Netzwerk der „Environmental Professionals“ (ENEP) zu knüpfen.

Wenn Sie Interesse haben, Kollegen aus der Umgebung kennenzulernen oder selbst hilfreiche Kontakte zur Verfügung stellen können, sind Sie herzlich eingeladen im Betriebsbeauftragen-Verband mitzuwirken. Ansprechpartner: VBU-Geschäftsführer Jörg ten Eicken (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Die VBU-Regionalgruppen fördern den Kontakt der Mitglieder vor Ort und bieten ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm, das von Vortragsangeboten bis zu Besichtigungen oder gemeinsamen Exkursionen reicht. Sprechen Sie den jeweiligen Leiter der Regionalgruppe an, wenn Sie einmal als Gast an einer Veranstaltung des VBU teilnehmen möchten.

Was will der VBU?

Der VBU vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder bei Gesetzgeber, Arbeitgebern und in der Öffentlichkeit.

  1. Der Verband ist ein Berufsverband und bezweckt die Vertretung der Interessen solcher Personen, die nach gesetzlichen oder technischen Vorschriften zu Beauftragten bestellt worden sind und den Behörden gegenüber benannt wurden oder die gleiche oder ähnliche Aufgaben wahrnehmen bzw. die die Arbeit der Beauftragten koordinieren oder leiten.
  2. Aus dem Verbandszweck ergeben sich im wesentlichen folgende Aufgaben:
  • Vertretung der Mitglieder in ihren beruflichen Belangen ihrer Beauftragtenfunktion oder Zuständigkeit
  • Beratung der Mitglieder in den mit ihrer Beauftragenstellung zusammenhängenden Angelegenheiten
  • Unterrichtung und Weiterbildung der Mitglieder auf den Gebieten Immissionsschutz, Gewässerschutz und Abfall
  • Förderung von Kontakt- und Informationsaustausch zwischen den Betriebsbeauftragten und den Wissenschaften, der Öffentlichkeit, den staatlichen Organen und der Politik
  • Aufklärung der Öffentlichkeit und Förderung des Verständnisses für die Belange der Beauftragten in Staat und Unternehmen.

Der Verband kann seinen Mitgliedern Rechtsschutz nach Maßgabe näherer Vorstandsrichtlinien gewähren, insbesondere als Beistand bei Zeugenvernehmungen.

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