Brennstoffemissionshandel 

VBU fordert Überprüfung der CO2-Abgabe

Erklärtes politisches Ziel zur Verbesserung von Energieeffizienz und –einsparung sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich ist bislang die zunehmende „Bepreisung“ des Energieverbrauches mit Steuern und Abgaben gewesen. Im Rahmen eines politischen und gesellschaftlichen Konsenses über eine angestrebte Energiewende hat dabei insbesondere die Belastung der Nutzung von Erdöl, Gas und Kohle bei gleichzeitiger Förderung alternativer Energieträger eine besondere Bedeutung erlangt. Mit dem Brennstoffenergiehandelsgesetz zur Förderung alternativer Energieträger sollen beispielsweise zugleich Steuerungselemente für höhere Ausgleichsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Unternehmen umgesetzt und die Einnahmen des nationalen Emissionshandelssystems auch für den Wegfall der EEG-Umlage ab Juli dieses Jahres als einem Kernbestandteil des Strompreises verwendet werden.

Für Unternehmen, die fossile Brennstoffe in den Verkehr bringen, bedeuten die Verpflichtungen aus dem Brennstoffenergiehandelsgesetz in der betrieblichen Praxis, dass Emissionsrechte in Form von Zertifikaten mit schrittweiser Erhöhung einer CO2- Abgabe für die damit verbundenen klimaschädlichen Emissionen mit einem bis 2025 kontinuierlich steigenden Festpreis zu erwerben sind. Mit diesem verlässlichen Preispfad war beabsichtigt, dass sich das produzierende Gewerbe so auf die Entwicklung des CO2 -Preises einstellen und bei künftigen Investitionsentscheidungen berücksichtigen kann. Da die CO2-Bepreisung schrittweise erfolgen sollte und die einzelnen Schritte bereits vorab feststehen, sollten die Auswirkungen die Unternehmen finanziell nicht überfordern und der Prozess zur Umstellung von fossiler auf alternative Energien bei der Produktion über einen längeren Zeitraum planbar sein.

Mit der aktuellen Kostenexplosion auf dem Weltenergiemarkt sind jedoch sämtliche vorausschauende Planungen für das produzierende Gewerbe konterkariert worden. Unternehmen wird deshalb letztlich nichts anderes übrig bleiben, die nun deutlich höheren Kosten an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weiterzugeben. In dem ihre Produkte dadurch zunehmend teurer werden, könnten jedoch Absatzmärkte wegbrechen.

Für Unternehmen wird es dabei darum gehen, ihre Produkte weiterhin zu erschwinglichen Preisen anbieten und absetzen zu können. Dass die Stromanbieter verpflichtet wurden, die Ersparnis aus der Abschaffung der EEG-Umlage in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben, wird dafür allein nicht ausreichen. Der Berufsverband der betrieblichen Beauftragten VBU fordert daher über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus eine Überprüfung und vorübergehende Aussetzung der Belastungen aus dem Brennstoffhandelsgesetz, um zu vermeiden, dass Absatzmärkte wegbrechen. Die mit dem Brennstoffenergiehandelsgesetz verfolgte Lenkungswirkung zur Einsparung fossiler Energie und zur Förderung des Einsatzes alternativer Energiequellen werde jedenfalls bereits durch die Verteuerung der Beschaffungskosten für Erdöl, Gas und Kohle auf dem Weltenergiemarkt erreicht, so dass es laut VBU- Geschäftsführer Jörg ten Eicken, der weiter steigenden CO2-Bepreisung derzeit nicht bedarf. tE
3.226 Z. m. L