Elektrisch betriebene Fahrzeuge

Teil des Handels mit Emissionszertifikaten

Nachdem der Bundesgesetzgeber die Weiterentwicklung der „Treibhausgas-Minderungsquote (THG)“ im Verkehrssektor beschlossen hat, kann jeder Halter eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges Elektroautos sei Beginn dieses Jahres CO₂-Zertifikate verkaufen und Geld dafür bekommen, dass er den Treibhausgasausstoß in Deutschland reduziert. Das funktioniert für alle Besitzer eines Elektrofahrzeuges mit reinem Batterieantrieb, die einen gültigen Fahrzeugschein vorlegen können. Da Elektroautos und -zweiräder CO2 sparen, wird ihnen eine pauschale Spar-Quote automatisch zuerkannt. Diese Pauschale kann über Vermittler an CO₂-Emittenten verkauft werden, die mit dem Erwerb von CO₂-Zertifikaten drohende Strafzahlungen vermeiden bzw. reduzieren können.

Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, den Anteil erneuerbarer Energien kontinuierlich zu steigern. An die Stelle der früheren „Biokraftstoffquote“, die die Beimengung eines bestimmten Anteils aus nachwachsenden Rohstoffen zu Benzin und Diesel förderte, wird heute – stark vereinfacht dargestellt - im Rahmen der sogenannten „Die Treibhausgas-Minderungsquote (THG)“ die Einsparung von CO2 mit Geld belohnt, während die CO2-Produzenten belastet werden. Im Gegensatz zu den staatlichen Kaufprämien für E-Autos, die derzeit auf dem Prüfstand des Bundesregierung stehen, stammen die THG-Prämien nicht aus Steuermitteln, sondern von der Mineralölwirtschaft. Die THG-Quote verpflichtet nämlich Mineralölunternehmen dazu, ihren CO2-Ausstoß von Jahr zu Jahr zu senken. Wenn sie das nicht aus eigener Kraft schaffen, müssen sie Strafzahlungen leisten. Zur Einhaltung der jährlich steigenden Minderungsquoten können Verschmutzungsrechte von CO₂-Sparern eingekauft werden, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Bei vermehrter Nachfrage steigt der Preis der Zertifikate. Davon profitieren Betreiber von einsparenden Anlagen, zu denen auch die Besitzer von E-Fahrzeugen gehören. Je nach aktueller Nachfrage kann dabei für jeden Besitzer eines E-Fahrzeuges bereits heute ein jährlicher Betrag in mittlerer dreistelliger Höhe erzielt werden, der in den kommenden Jahren weiter steigen dürfte, da die THG-Quote bis 2030 von derzeit 7 % auf 25 % und damit auch die Nachfrage nach „Verschmutzungsrechten“ steigen wird. Über den Benzin- und Dieselpreis werden ihn am Ende allerdings diejenigen bezahlen, die mit einem Verbrennungsmotor unterwegs sind.

Mit dem Ankauf von Emissionszertifikaten für elektrisch betriebene Fahrzeuge können Unternehmen zwar rein rechnerisch ihren „CO₂-Fußabdruck“ verringern, ohne tatsächlich etwas für den Stopp des Klimawandels unternommen zu haben, jedoch sollte jeder Halter eines Elektroautos, die Prämie in Anspruch nehmen, da die Bundesregierung im Rahmen der Ausweitung des Zertifikate-Handels auf den Verkehrssektor ermächtigt worden ist, ein Versteigerungssystem zu implementieren, das übrig gebliebene Quotenkontingente aus elektrischem Ladestrom per Auktion an Mineralölkonzerne verteilt. Es wird also damit zu rechnen sein, dass diese dann an den Staat zurückfallen, der sie dann irgendwann zu Gunsten des Bundeshaushaltes versteigern wird.te
3.273 Z. m. L.