Der Bewertungsausschuss des Stockholmer Übereinkommens, das POP Review Committee (POPRC) hat die Aufgabe, die Stoffe zu bewerten, die als zukünftige POPs zur Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen vorgeschlagen wurden, sowie damit zusammenhängende Fragestellungen zu bearbeiten. Die Arbeit des POPRC hat Bedeutung, da die Bewertungen zu Verboten und/oder Beschränkungen unter dem Stockholmer Übereinkommen und in der Folge nach der EU-POP-Verordnung 2019/1021 führen können.
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Erneut kein Umweltgesetzbuch in Sicht
Der Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode stellt hohe Anforderungen zur Erreichung von Klima- und Umweltzielen, deren Umsetzung auch für die Unternehmen mit anspruchsvollen Herausforderungen für den betrieblichen Umweltschutz verbunden sein wird. Umso bedauerlicher ist es aus der Sicht des Betriebsbeauftragtenverbandes VBU, dass es wieder einmal versäumt wurde, für das Umweltrecht eine einheitliche Kodifizierung in einem Umweltgesetzbuch (UGB) vorzusehen. Eine solche Zusammenfassung von Vorschriften eines Rechtsgebietes hat sich bereits seit Jahrzehnten für andere Rechtsgebiete bewährt und würde gerade auch für diejenigen, die mit der Anwendung von Vorgaben in der betrieblichen Praxis eine übersichtliche Handhabung in der betrieblichen Praxis erleichtern.
Die Europäische Kommission hat am 21 April 2021 den Richtlinienvorschlag "Corporate Sustainability Reporting Directiven – CSRD" vorgelegt, mit welchem u. a. die Vorgaben für die nicht finanzielle (nunmehr: nachhaltigkeitsbezogene) Unternehmensberichterstattung geändert werden sollen.
Der Vorschlag soll die Richtlinie 2013/34/EU ("Bilanz-Richtlinie"), die Richtlinie 2004/109/EG ("Transparenz-Richtlinie"), die Richtlinie 2006/43/EG ("Abschlussprüfer-Richtlinie") und die Verordnung 537/2014 ("Abschlussprüfer-Verordnung") ändern. Im Vorschlag der Europäischen Kommission sind u. a. folgende Änderungen vorgesehen:
Weiterlesen: Künftige Anforderungen nach Vorgaben der Europäischen Union
Im Mittelpunkt der Vorstandssitzung des Betriebsbeauftragtenverbandes VBU am 16. August 2021 stand die Vorbereitung der diesjährigen Mitgliederversammlung. Wie bereits im vergangenen Jahr wird sie wieder als Online-Veranstaltung stattfinden und für Dienstag, den 26. Oktober 2021, 14:00 Uhr einberufen.
REACH ist der anständige, verantwortungsbewußte Umgang mit Chemikalien. Die Abkürzung leitet sich ab von der Registrierung, Evaluierung (Bewertung), Autorisierung (Zulassung und Beschränkung für bestimmte Zwecke) von Chemikalien. Die REACH-Verordnung (EU) 1907/2006 hat seit 2007 das europäische Chemikalienrecht reformiert und z. B. im Arbeits- und Verbraucherschutz vereinfacht. Weltweit gibt es eine zunehmende Zahl ähnlicher Gesetze.