Koalitionsvertrag

Erneut kein Umweltgesetzbuch in Sicht

Der Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode stellt hohe Anforderungen zur Erreichung von Klima- und Umweltzielen, deren Umsetzung auch für die Unternehmen mit anspruchsvollen Herausforderungen für den betrieblichen Umweltschutz verbunden sein wird. Umso bedauerlicher ist es aus der Sicht des Betriebsbeauftragtenverbandes VBU, dass es wieder einmal versäumt wurde, für das Umweltrecht eine einheitliche Kodifizierung in einem Umweltgesetzbuch (UGB) vorzusehen. Eine solche Zusammenfassung von Vorschriften eines Rechtsgebietes hat sich bereits seit Jahrzehnten für andere Rechtsgebiete bewährt und würde gerade auch für diejenigen, die mit der Anwendung von Vorgaben in der betrieblichen Praxis eine übersichtliche Handhabung in der betrieblichen Praxis erleichtern.  

Vorbereitung Mitgliederversammlung

Im Mittelpunkt der Vorstandssitzung des Betriebsbeauftragtenverbandes VBU am 16. August 2021 stand die Vorbereitung der diesjährigen Mitgliederversammlung. Wie bereits im vergangenen Jahr wird sie wieder als Online-Veranstaltung stattfinden und für Dienstag, den 26. Oktober 2021, 14:00 Uhr einberufen.

WAS IST REACH?

REACH ist der anständige, verantwortungsbewußte Umgang mit Chemikalien. Die Abkürzung leitet sich ab von der Registrierung, Evaluierung (Bewertung), Autorisierung (Zulassung und Beschränkung für bestimmte Zwecke) von Chemikalien. Die REACH-Verordnung (EU) 1907/2006 hat seit 2007 das europäische Chemikalienrecht reformiert und z. B. im Arbeits- und Verbraucherschutz vereinfacht. Weltweit gibt es eine zunehmende Zahl ähnlicher Gesetze.

Unternehmensberichterstattung
Künftige Anforderungen nach Vorgaben der Europäischen Union

Die Europäische Kommission hat am 21 April 2021 den Richtlinienvorschlag "Corporate Sustainability Reporting Directiven – CSRD" vorgelegt, mit welchem u. a. die Vorgaben für die nicht finanzielle (nunmehr: nachhaltigkeitsbezogene) Unternehmensberichterstattung geändert werden sollen.

Der Vorschlag soll die Richtlinie 2013/34/EU ("Bilanz-Richtlinie"), die Richtlinie 2004/109/EG ("Transparenz-Richtlinie"), die Richtlinie 2006/43/EG ("Abschlussprüfer-Richtlinie") und die Verordnung 537/2014 ("Abschlussprüfer-Verordnung") ändern. Im Vorschlag der Europäischen Kommission sind u. a. folgende Änderungen vorgesehen:

DIN SPEC 91424 zur  „Ermittlung der Einsatzzeiten von Betriebsbeauftragten im Bereich des Umweltschutzes und des Umweltmanagements“ – verfügbar

Mit der nun veröffentlichten DIN SPEC 91424 hat das erarbeitende Konsortium unter Begleitung des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) und Beteiligung des Betriebsbeauftragenverbandes VBU den Wunsch nach einem Leitfaden für die Einsatzzeitenberechnung der verschiedenen gesetzlichen und normativ zu bestellenden Beauftragten im Bereich Umweltschutz erfüllt. Die neue Norm steht allen interessierten Kreisen auf der Webseite des Beuth Verlags unter dem Link https://www.beuth.de/de/technische-regel/din-spec-91424/331343176 kostenlos zur Verfügung.

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