1 Jahr Elektroschrott-Novelle

Recycling-Quote weiterhin gering
Die Richtlinie der Europäischen Union zur „Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (2011/65/ EU – RoHS) hat eine Anpassung innerstaatlicher Vorschriften erfordert. In Deutschland ist das vor mehr als einem Jahr mit dem Inkrafttreten der „ElektroStoff-Verordnung“ geschehen, die seither für das Inverkehrbringen und das Bereitstellen von neuen Elektro- und Elektronikgeräten gilt.

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