Neue Pflichten im Chemikalienrecht und Neuregelungen durch die Abfallrahmen- und die Einwegkunststoffrichtlinie


Erste Veranstaltung der VBU-Regionalgruppe B-BB-MV im Online-Format
Am 30.04.2020 führte die Regionalgruppe Berlin-Brandenburg-Mecklenburg-Vorpommern die erste Online-Veranstaltung durch. Herr Pascal Mielke, der Vorsitzende der Regionalgruppe, begrüßte die ca. 15 Mitglieder, die an der Halbtages-Veranstaltung teilnahmen.

Neue Pflichten im Chemikalienrecht
Herr Dr. Peter Sawinski stellte die neuen Pflichten im Chemikalienrecht vor und bezog sich dabei auf die „European Center Poison Notifikation“ und erläuterte den Hintergrund der SCIP-Datenbank, die Datenbank zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) in Erzeugnissen.

Die Gemische, die von Verbrauchern oder gewerblich genutzt werden, müssen danach bis zum 01. Januar 2021, die Gemische für die industrielle Verwendung bis zum 01. Januar 2024 gemeldet werden. Für Gemische die im Rahmen des §16eChemikaliengesetz an das Bundesinstitut für Risikoforschung(BfR) gemeldet wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2025. Meldungen an das Informationssystem für Sicherheitsdatenblätter (ISi) der DGUV profitieren hingegen nicht!

Die SCIP-Datenbank (SVHC in Artikeln) wurde in die Novelle der europäischen Abfallrahmenrichtlinie aufgenommen. Die Umsetzung erfolgt bei der ECHA und die Meldeverpflichtung soll zum 5. Januar 2021beginnen. Dabei gehen die geforderten Informationen über SVHC in Erzeugnissen über die Anforderungen der § 7 und § 33 der REACh-Verordnung hinaus.

Ein weiterer Schwerpunkt wurde im Rahmen der Veranstaltung bei der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie bzw. der Einwegkunststoffrichtlinie gesetzt.

Trennung von Abfällen als Grundlage für neue Regelungen
Gemischte Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Gewerbeabfälle und gemischte Bau- und Abbruchabfälle, die einen großen Teil der bundesweit jedes Jahr entstehenden über 400 Mio. t Abfall ausmachen, sind nur mit großem Aufwand wieder in ihre Bestandteile zu trennen. Deshalb setzt der Gesetzgeber zunehmend mehr auf die getrennte Erfassung der Wertstoffe und Bestandteile der genannten Abfallfraktionen.

Gute Beispiele für Regelungen dazu sind neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz das Batteriegesetz, das Elektro-Gesetz, das Verpackungsgesetz auch die Gewerbeabfall-Verordnung, nach der die Trennung von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vorzusehen ist. So sind Gewerbeabfälle u.a. in die Fraktionen Papier und Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle aufzutrennen – übrig bleibt dann der gemischte Restabfall in möglichst geringen Mengen.

Aus den getrennt gesammelten Fraktionen entstehen dann durch Recycling wieder neue Materialien als „Rohstoffe“ für unsere Industrie.

Begrenzte Lebensdauer von Produkten erzeugt Abfälle (Obsoleszenz)
Für die Wirtschaft gilt nach Kreislaufwirtschaftsgesetz die sogenannte Produktverantwortung, die die dazu auffordert, abfallarm zu produzieren und so zu konstruieren, dass nach deren Gebrauch möglichst wenige Abfälle entstehen.
Allerdings haben nicht alle Produkte eine angemessene Lebensdauer, die der Verbraucher beim Erwerb des Produktes erwartet. Neben der „natürlichen Obsoleszenz“, die durch Umwelteinflüsse hervorgerufen wird, sind manche Güter auch so produziert, dass sie sich schneller abnutzen als durch den Gebrauch nötig. Jeder hat hier sofort ein Beispiel aus der eigenen Erfahrung parat, sei es der Bruch eines wichtigen Bauteils eines Gerätes oder das nach kurzer Zeit nicht vorhandene Ersatzteil bei einer erforderlichen Reparatur.

Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die Einwegkunststoffrichtlinie
Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, dessen Entwurf auf Basis der Abfallrahmenrichtlinie bereits vorliegt, führt die Produktverantwortung weiter aus und formuliert, dass Erzeugnisse reparaturfreundlich konstruiert werden sollen. Auch sollen die Hersteller von Produkten an den Kosten für die Reinigung der Umwelt und die anschließende umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der aus den von ihnen in Verkehr gebrachten Erzeugnissen entstandenen Abfälle beteiligt werden.

Deutlich wird das insbesondere bei der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie. So werden in Deutschland nach einer Studie ca. 106 Milliarden Zigarettenstummel weggeworfen, von denen ein Teil in der Umwelt landet, wo sie sich nur schwer zersetzen.

Nach der Einwegkunststoffrichtlinie sind dann auch u.a. Wattestäbchen und Trinkhalme, Besteck (Gabeln, Messer, Löffel, Essstäbchen), Teller, Rührstäbchen und Luftballonstäbe, die zur Stabilisierung an den Ballons befestigt werden, als Einweg-Kunststoffartikel nicht mehr erlaubt.

Austausch über weitere Regelungen
Zum Ende jeder Veranstaltung informieren sich die Teilnehmer gegenseitig über Neuerungen. Die nächste Veranstaltung der Regionalgruppe wird am 29.10.2020 als Tagesveranstaltung bei der Berlin-Chemie AG in Berlin-Adlershof durchgeführt.

Dipl.-Ing. Peter Herger, Vorstandsmitglied VBU-Regionalgruppe Berlin-Brandenburg-Mecklenburg-Vorpommern

VBU Landesgruppentreffen bei der G DATA AG, Bochum

Am 03.07.2019 trafen sich acht Umweltbeauftragte der VBU-Landesgruppe NRW bei der IT-Sicherheitsfirma G DATA AG in Bochum, um mehr über Bedrohungen und Angriffspotenziale auf die Firmennetzwerke u.a. aus dem Internet zu erfahren.

Als erstes führte Anja Woytal durch die über dreißigjährige Firmengeschichte und berichtete darüber, dass das erste Anti-„Viren“-Programm gegen Störungen beim Computerspiel „Packman“ geschrieben wurde. Die ersten Rechner der Firmengründer Andreas Lüning und Kai Figge sind genauso ausgestellt, wie das soweit bekannt erste „echte“ Antivirenprogramm, dass für einen Atari ST geschrieben wurde.

Bei einem Rundgang über den Campus wurden u.a. auch moderne Schallschutzmaßnahmen im Bürobereich vorgestellt, die dazu beitragen, dass Gespräche auf den Fluren trotz offener Bürotüren nur zu einer minimalen Geräuschkulisse führen.

Richtig interessant wurde die Vorführung im Threat Monitoring Center, wo Michael Winterberg die aktuell laufende Analyse von Schadsoftware anschaulich erklärte. Gleichzeitig können bis zu 200 vermutete Schadcodes auf ihr Verhalten in einem potenziell befallenen Rechner überprüft werden. Hierzu wird das Sandboxing-Verfahren eingesetzt, vergleichbar mit den „Sandkastenspielen“ von Militärstrategen. Auch die weltweit aktiven Banking-Trojaner wurden visualisiert. Die von G DATA verwendete Sicherheitssoftware kann das von kriminellen Angreifern veranlasste Weiterleiten von Geldüberweisungen an eine Auslandsbank im Augenblick des Absendens der Überweisung verhindern.

Zum Abschluss der Veranstaltung wurden aktuell anstehende VBU-Themen besprochen:

  • eine seit langem vom VBU propagierte Arbeitszeitregelung für Umweltbeauftragte soll über eine DINspec in die Betriebspraxis einfließen
  • das neue Logo wurde kurz angesprochen
  • und der vorgesehene Termin für die Mitgliederversammlung bekannt gegeben.
  • Zuletzt wies der Landesgruppenvorsitzende Georg Janssen darauf hin, dass er Ende 2020 aus dem aktiven Erwerbsleben ausscheiden wird und ein Nachfolger für den Posten zum Jahresanfang 2020 gesucht wird.

Es war ein sehr spannender Nachmittag und wir bedanken uns bei der G DATA AG für die Einladung und die zahlreichen Informationen.

GData Museum komp

 G Data 1 komp

 

 

Vorträge und Besichtigungen in Ruhleben

In der Veranstaltungsreihe Anforderungen an den betrieblichen Umweltschutz besuchten 20 Teilnehmer der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern auf Einladung der Berliner Wasserbetriebe die Kläranlage und Klärschlammverwertungsanlage in Berlin-Ruhleben und erlebten ein abwechslungsreiches Programm aus Vorträgen und Besichtigungen.

Aktuelle Regelungen im Umweltschutzbereich
Zuerst stellte Herr RA Ludolf Ernst von der Kanzlei Köhler & Klett, Berlin, aktuelle Regelungen aus dem Umweltrecht vor. Das europäische Kreislaufwirtschaftspaket soll u.a. helfen, Begriffe in der Abfallwirtschaft neu zu definieren und ambitionierte Ziele bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung und beim Recycling zu setzen. Zudem soll die Ablagerung von Siedlungsabfällen europaweit deutlich eingeschränkt werden.

Mit der europäischen Kunststoffstrategie sollen die „Vermüllung der Meere“ und der nicht legale Export von Kunststoffabfällen eingeschränkt werden. Wichtiges Instrument ist hier das Verbot bzw. die Kennzeichnung bestimmter Kunststoffprodukte wie Luftballonstäbe, Watte- und Rührstäbchen, Einweggeschirr und Bestandteile von Hygieneartikeln aus Kunststoff.

Mit dem Bundesdeutschen Klimaschutzgesetz sollen die Klimaschutzziele der Bundes-republik entscheidend vorangebracht werden; seitens des Umweltministeriums wurde ein Gesetzesentwurf erarbeitet, bei dem viele Ressorts in der Bundesverwaltung eingebunden werden sollen, die Klimaschutzziele für den Verkehrsbereich, den Gebäudesektor, die Wirtschaft etc. voranzutreiben. 

Umsetzung der Gewerbeabfall-Verordnung
Anschließend ging Herr Peter Herger, GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH, auf die Umsetzung der Gewerbeabfall-Verordnung ein. Diskussionen kamen hier insbesondere zu den Bagatell-Regelungen (10 m3 Baumischabfall je Bauvorhaben oder 50 kg gemischte Abfälle bei Gewerbeabfällen je Woche) und zur Ausnahmeregelung mit der Begründung der technischen Unmöglichkeit und der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit auf. Da das Thema viele Fachkolleginnen und Kollegen betrifft, soll im Rahmen der nächsten Veranstaltung des VBU in der Region hierzu ein Schwerpunkt gesetzt werden.

Besichtigung der Kläranlage Ruhleben und der Klärschlammverbrennungsanlage
Herr Arne Kuczmera (Er-Klärwerker, wie er sich selbst vorstellte) aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Berliner Wasserbetriebe erläuterte die Aufgaben der Berliner Wasserbetriebe in Bezug auf die Trinkwassergewinnung, die Qualität des Berliner Trinkwassers und die Funktionsweise der Berliner Kläranlage Ruhleben, in der das Abwasser bis auf Badegewässerqualität gereinigt wird. Die anschließende Führung über die Kläranlage begeisterte alle Teilnehmer, weil hier eine technische Anlage mit vielen Teilaggregaten vorgestellt wurde. Besonders die großen Abwasserpumpen im Pumpengebäude fanden das Interesse der Teilnehmer.

Foto 1 Kläranlage Ruhleben 09.05 web

Im Anschluß konnte dann noch die Klärschlammverbrennungsanlage besichtigt werden; neben der Größe der Schlammbehälter beeindruckte vor allem die Feuerungstechnik.

Foto 2 Klärschlammverbrennungsanlage Ruhleben 09.05.2019 web

Aufgaben der Berliner Regenwasseragentur
Danach stellte sich die Berliner Regenwasseragentur vor, die als Gemeinschaftsprojekt der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den Berliner Wasserbetrieben eingerichtet wurde und Behörden, Bauträger und Bürger beim Umgang mit Regenwasser unterstützen soll.

Die Regenwasserbewirtschaftung ist nicht nur in Berlin eine wichtige Aufgabe, denn die Starkregenereignisse nehmen in den letzten Jahren zu und im Stadtgebiet muß dafür gesorgt werden, daß möglichst viel Regenwasser gespeichert oder versickert wird, um auch den Grundwasserspiegel auf einem gleichbleibenden Niveau zu halten. Frau Grit Diesing und Frau Hanna Krüger stellten die Anforderungen vor, die gerade im Stadtgebiet aufgrund der zunehmenden Versiegelung zu beachten sind. Die hydraulische und stoffliche Belastung der Kläranlagen und der Gewässer, die Überflutungsgefahren bei Starkregenereignissen und die Hitzebelastung und der dabei entstehende Wassermangel können mithilfe der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung eingegrenzt werden, wenn sich Bauherren überzeugen lassen.

Die Ziele der Berliner Regenwasseragentur sind deshalb die Vermittlung des Regenwassermanagements bei neuen Wohnquartieren, die Abkopplung von an die Mischwasserkanalisation, in der Abwasser und Regenwasser gemeinsam abgeführt werden, angeschlossenen Gebieten und die Begrünung von Dächern bis hin zu „Grün-Blau-Dächern“, die über eine gewisse Speicherkapazität verfügen.

 

Regelmäßige Veranstaltungen in B-BB-MV
Nach der beschriebenen Tagesveranstaltung ist die nächste Veranstaltung für den 26.09.2019 eingeplant; hier ist der VBU Gast im Müllheizkraftwerk in Berlin-Ruhleben. Unsere Veranstaltungen stehen gegen eine Teilnahmegebühr auch Nicht-Mitgliedern offen; zudem sind auch VBU-Mitglieder anderer Regionen herzlich eingeladen.

Dipl.-lng. Peter Herger (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), VBU Berlin-Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern

5035 Z. m. L.

Neue TA Luft

Voraussichtlicher Mehraufwand für Unternehmen
Zur Mitgliederversammlung im Jahr des 30-jährigen Bestehens des Betriebsbeauf-tragtenverbandes Foto Schwager ReferentVBU war in den Sitzungssaal der Essener Geschäftsstelle des VBU eingeladen worden, die auch dieses Mal mit einem Fachvortrag zu einem aktu-ellen Thema begann. Im Mittelpunkt stand die kommende Anpassung der TA Luft, die seit nunmehr 16 Jahren unverändert Berechnungsvorschriften für wesentliche Luftschadstoffe und bundeseinheitliche Anforderungen für mehr als 50.000 genehmigungsbedürftige Anlagen vorgibt und deshalb an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden soll. Als Referent stand Dipl.-Phys. Ing. Frank Müller, Leiter der Gruppe Geruchsemissionen der Unternehmensberatung Uppenkamp und Partner aus Ahaus zur Verfügung und stellte die voraussichtliche Änderungen der Vorschriften der TA Luft vor, deren Umsetzung nach seiner Einschätzung wohl mit einem Mehraufwand für die Unternehmen verbunden sein wird. Zu erwarten sei auch, so Frank Müller, dass neue Begriffe, wie die „Geruchsstunde“ (nach VDI 3940 Bl. 1), „Koloniebildende Einheit“ (KBE) sowie Klarstellungen zu Immissionskenngrößen zu Vor- und Gesamt (-zusatz-) belastung nach der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) zur Beurteilung von Geruchsstoffströmen etabliert werden. Nach angeregter Diskussion mit dem Referenten folgte der verbandsinterne Teil der Mitgliederversammlung mit dem Bericht von Vorstand und Geschäftsführung über das seit der Gründung des VBU im Mai 1988 zur Stärkung der innerbetrieblichen Stellung von Betriebsbeauftragten Erreichte wie auch Ereignisse aus den vergangenen Monaten seit der Mitgliederversammlung im Herbst des vergangenen Jahres. Da auch der Bericht der Rechnungsprüfer ordnungsgemäße Kassenführung bestätigte, erfolgte Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung und bei anschließenden turnusmäßigen Wahlen zum Verbandsvorstand die Wiederwahl der bisherigen Mandatsinhaber Raphael Ar-tischewski, Georg Janssen, Frank Haufe und Bernhard Schwager, der auch weiterhin den Verband als Vorsitzender leitet. te

 

 

VBU-Vorstandsvorsitzender Bernhard Schwager (li.) überreicht dem Referenten, Frank Müller, ein Präsent als Dank.

VBU Mitgliederversammlung 2019

Datenschutz nun mit SatzungsrangDer Betriebsbeauftragtenverband VBU geht seit jeher äußerst restriktiv mit den persönlichen Daten seiner Mitglieder um und hat sie stets ausschließlich im Rahmen der Mitgliederverwaltung und der Verbandsleistungen für die Mitglieder verwendet. Mit Frau Rechtsanwältin Anika Stritzel als Datenschutzbeauftragte wurde dafür eine TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte bestellt, die in der Geschäftsstelle des Betriebsbeauftragten-Verbandes VBU administrative Abläufe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten überwacht. Der besonderen Bedeutung dieses Themas ist nun durch eine Ergänzung der Verbandssatzung um konkrete Vorschriften zum Umgang und zur Verwendung von Mitgliederdaten entsprochen worden, die auf der diesjährigen Mitgliederversammlung am 30. Oktober beschlossen worden ist und die Vereinbarkeit der Speicherung und Verwendung von Daten mit den Vorgaben der Europäischen Datenschutzverordnung festschreibt.

Aus dem Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung war darüber hinaus zu berichten,

Neuer Außenauftritt des Verbandes
Ein neuer Außenauftritt des Verbandes mit einem neuen „Logo“ als Erkennungszeichen symbolisiert einerseits mit Blau- und Grüntönen die typischen Farben der Natur trägt andererseits aber auch mit geraden Linien von Dreiecken der technischen Ausrichtung von Tätigkeiten im betrieblichen Umweltschutz Rechnung.

Umweltrelevante Themenstellungen
Fehlende Vorgaben für Qualifikation und für die Definition von Einsatzzeiten für Fachkräfte im Umweltschutz werden vom

VBU seit langem gefordert. Seit dem Sommer dieses Jahres beteiligt sich der VBU an der Vorbereitung einer DIN SPEC in einem Arbeitskreis, der eine technische Normung zu diesen Themen entwickelt und ihre spätere Anwendung als DIN SPEC, einer Art Vorstufe zur DIN Norm, vorbereitet. Sie hat den Vorteil, dass sie schneller umgesetzt werden und innerhalb weniger Monate auf den Weg gebracht werden kann, da sie in kleineren Arbeitsgruppen erstellt wird, Basis für eine DIN NORM sein und Initiatoren helfen kann, den Boden für eine spätere Normung zu bereiten. Derzeit wird das Projekt in einer Workshop-Phase konkretisiert und als DIN SPEC in der endgültigen Version publiziert. Der VBU sieht in DIN SPEC insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen eine Chance zur Verbesserung innerbetrieblicher Abläufe nach standardisierten und anerkannten Verfahren.

Fortgesetzt werden soll die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt. Das Kuratorium der Stiftung hatte den VBU im Herbst 2017 das Vorschlagsrecht für den Deutschen Umweltpreis eingeräumt und ihn so mit renommierten Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsgremien gleichgestellt. Somit kann nun über den VBU die Auszeichnung innovativer Produkte sowie erfolgreicher Forschungsleistungen im Zeichen eines nachhaltigen Umweltschutzes initiiert werden.

Aus der Rechtsschutztätigkeit
Als Berufsverband ist der VBU nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz berechtigt, seine Mitglieder in allen beruflichen Angelegenheiten, die ihre Beauftragtenposition betreffen, zu beraten und zu vertreten. Von der Möglichkeit, solche Risiken gegen einen zusätzlichen Jahresbeitrag von 90,-- € abzusichern, machen zunehmend auch Neumitglieder Gebrauch, die zwar nicht nach den Umweltgesetzen bestellt worden sind, gleichwohl aber betriebliche Beauftragtenaufgaben wahrnehmen. Seit der letzten Mitgliederversammlung waren keine Mitglieder Beschuldigte oder Betroffene in einem Straf- oder Bußgeldverfahren. Die Verbandsjuristen unterstützen Mitglieder jedoch durch Beratung und Begleitung im Rahmen der Vorbereitung von Zeugenbefragungen in Verfahren, die gegen Verantwortliche in der betrieblichen Hierarchie gerichtet waren.

Auch in diesem Jahr wurde auf der Mitgliederversammlung über ein aktuelles Thema berichtet. Als Referent dafür stand Bernhard Schwager mit einem Vortrag zum Thema: „Was können Unternehmen im Kontext der SDGs leisten, welche Themen drängen und was wäre zu tun?“ und gab Hinweise für die Praxis zur Umsetzung der Sustainable Development Goals zur Förderung von nachhaltigen Abläufen in den Betriebsabläufen.

Aufgrund ihrer Vielfalt bieten die Global Goals privatwirtschaftlichen Unterneh-men je nach Branche, Geschäftsmodell und Region die Möglichkeit unter-schiedliche Chancen wahrzunehmen und die ihnen zugeschriebene Mitverantwortung entlang der eigenen Lieferkette und Materialität pragmatisch zu gestalten und in Nachhaltigkeitsberichten vorzustellen. In einer angeregten Diskussion wurde deutlich, dass beim SDG-Reporting von Unternehmen am meisten interessierte, wie ein der eigene Beitrag zur Erreichung der SDGs dargestellt werden kann, denn eine systematische, ausführliche und tiefgehende Behandlung der SDGs ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtsnormativ verpflichtend. Umso wichtiger, so Bernhard Schwager, wird sein, wie eine gründliche Auseinandersetzung mit den SDGs die Nachhaltigkeitsberichterstattung bereichern kann.

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 Bernhard Schwager, VBU-Vorstandsvorsitzender und Referent auf der diesjährigen Mitgliederversammlung.

 

 

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