VBU Mitgliederversammlung 2019

Datenschutz nun mit SatzungsrangDer Betriebsbeauftragtenverband VBU geht seit jeher äußerst restriktiv mit den persönlichen Daten seiner Mitglieder um und hat sie stets ausschließlich im Rahmen der Mitgliederverwaltung und der Verbandsleistungen für die Mitglieder verwendet. Mit Frau Rechtsanwältin Anika Stritzel als Datenschutzbeauftragte wurde dafür eine TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte bestellt, die in der Geschäftsstelle des Betriebsbeauftragten-Verbandes VBU administrative Abläufe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten überwacht. Der besonderen Bedeutung dieses Themas ist nun durch eine Ergänzung der Verbandssatzung um konkrete Vorschriften zum Umgang und zur Verwendung von Mitgliederdaten entsprochen worden, die auf der diesjährigen Mitgliederversammlung am 30. Oktober beschlossen worden ist und die Vereinbarkeit der Speicherung und Verwendung von Daten mit den Vorgaben der Europäischen Datenschutzverordnung festschreibt.

Aus dem Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung war darüber hinaus zu berichten,

Neuer Außenauftritt des Verbandes
Ein neuer Außenauftritt des Verbandes mit einem neuen „Logo“ als Erkennungszeichen symbolisiert einerseits mit Blau- und Grüntönen die typischen Farben der Natur trägt andererseits aber auch mit geraden Linien von Dreiecken der technischen Ausrichtung von Tätigkeiten im betrieblichen Umweltschutz Rechnung.

Umweltrelevante Themenstellungen
Fehlende Vorgaben für Qualifikation und für die Definition von Einsatzzeiten für Fachkräfte im Umweltschutz werden vom

VBU seit langem gefordert. Seit dem Sommer dieses Jahres beteiligt sich der VBU an der Vorbereitung einer DIN SPEC in einem Arbeitskreis, der eine technische Normung zu diesen Themen entwickelt und ihre spätere Anwendung als DIN SPEC, einer Art Vorstufe zur DIN Norm, vorbereitet. Sie hat den Vorteil, dass sie schneller umgesetzt werden und innerhalb weniger Monate auf den Weg gebracht werden kann, da sie in kleineren Arbeitsgruppen erstellt wird, Basis für eine DIN NORM sein und Initiatoren helfen kann, den Boden für eine spätere Normung zu bereiten. Derzeit wird das Projekt in einer Workshop-Phase konkretisiert und als DIN SPEC in der endgültigen Version publiziert. Der VBU sieht in DIN SPEC insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen eine Chance zur Verbesserung innerbetrieblicher Abläufe nach standardisierten und anerkannten Verfahren.

Fortgesetzt werden soll die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt. Das Kuratorium der Stiftung hatte den VBU im Herbst 2017 das Vorschlagsrecht für den Deutschen Umweltpreis eingeräumt und ihn so mit renommierten Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsgremien gleichgestellt. Somit kann nun über den VBU die Auszeichnung innovativer Produkte sowie erfolgreicher Forschungsleistungen im Zeichen eines nachhaltigen Umweltschutzes initiiert werden.

Aus der Rechtsschutztätigkeit
Als Berufsverband ist der VBU nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz berechtigt, seine Mitglieder in allen beruflichen Angelegenheiten, die ihre Beauftragtenposition betreffen, zu beraten und zu vertreten. Von der Möglichkeit, solche Risiken gegen einen zusätzlichen Jahresbeitrag von 90,-- € abzusichern, machen zunehmend auch Neumitglieder Gebrauch, die zwar nicht nach den Umweltgesetzen bestellt worden sind, gleichwohl aber betriebliche Beauftragtenaufgaben wahrnehmen. Seit der letzten Mitgliederversammlung waren keine Mitglieder Beschuldigte oder Betroffene in einem Straf- oder Bußgeldverfahren. Die Verbandsjuristen unterstützen Mitglieder jedoch durch Beratung und Begleitung im Rahmen der Vorbereitung von Zeugenbefragungen in Verfahren, die gegen Verantwortliche in der betrieblichen Hierarchie gerichtet waren.

Auch in diesem Jahr wurde auf der Mitgliederversammlung über ein aktuelles Thema berichtet. Als Referent dafür stand Bernhard Schwager mit einem Vortrag zum Thema: „Was können Unternehmen im Kontext der SDGs leisten, welche Themen drängen und was wäre zu tun?“ und gab Hinweise für die Praxis zur Umsetzung der Sustainable Development Goals zur Förderung von nachhaltigen Abläufen in den Betriebsabläufen.

Aufgrund ihrer Vielfalt bieten die Global Goals privatwirtschaftlichen Unterneh-men je nach Branche, Geschäftsmodell und Region die Möglichkeit unter-schiedliche Chancen wahrzunehmen und die ihnen zugeschriebene Mitverantwortung entlang der eigenen Lieferkette und Materialität pragmatisch zu gestalten und in Nachhaltigkeitsberichten vorzustellen. In einer angeregten Diskussion wurde deutlich, dass beim SDG-Reporting von Unternehmen am meisten interessierte, wie ein der eigene Beitrag zur Erreichung der SDGs dargestellt werden kann, denn eine systematische, ausführliche und tiefgehende Behandlung der SDGs ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtsnormativ verpflichtend. Umso wichtiger, so Bernhard Schwager, wird sein, wie eine gründliche Auseinandersetzung mit den SDGs die Nachhaltigkeitsberichterstattung bereichern kann.

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 Bernhard Schwager, VBU-Vorstandsvorsitzender und Referent auf der diesjährigen Mitgliederversammlung.