Was will der VBU?

Der VBU vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder bei Gesetzgeber, Arbeitgebern und in der Öffentlichkeit.

  1. Der Verband ist ein Berufsverband und bezweckt die Vertretung der Interessen solcher Personen, die nach gesetzlichen oder technischen Vorschriften zu Beauftragten bestellt worden sind und den Behörden gegenüber benannt wurden oder die gleiche oder ähnliche Aufgaben wahrnehmen bzw. die die Arbeit der Beauftragten koordinieren oder leiten.
  2. Aus dem Verbandszweck ergeben sich im wesentlichen folgende Aufgaben:
  • Vertretung der Mitglieder in ihren beruflichen Belangen ihrer Beauftragtenfunktion oder Zuständigkeit
  • Beratung der Mitglieder in den mit ihrer Beauftragenstellung zusammenhängenden Angelegenheiten
  • Unterrichtung und Weiterbildung der Mitglieder auf den Gebieten Immissionsschutz, Gewässerschutz und Abfall
  • Förderung von Kontakt- und Informationsaustausch zwischen den Betriebsbeauftragten und den Wissenschaften, der Öffentlichkeit, den staatlichen Organen und der Politik
  • Aufklärung der Öffentlichkeit und Förderung des Verständnisses für die Belange der Beauftragten in Staat und Unternehmen.

Der Verband kann seinen Mitgliedern Rechtsschutz nach Maßgabe näherer Vorstandsrichtlinien gewähren, insbesondere als Beistand bei Zeugenvernehmungen.

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