WAS IST REACH?

REACH ist der anständige, verantwortungsbewußte Umgang mit Chemikalien. Die Abkürzung leitet sich ab von der Registrierung, Evaluierung (Bewertung), Autorisierung (Zulassung und Beschränkung für bestimmte Zwecke) von Chemikalien. Die REACH-Verordnung (EU) 1907/2006 hat seit 2007 das europäische Chemikalienrecht reformiert und z. B. im Arbeits- und Verbraucherschutz vereinfacht. Weltweit gibt es eine zunehmende Zahl ähnlicher Gesetze.

Es handelt sich um das Prinzip einer Umkehr der Beweislast: Früher mussten die Behörden, die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaften den Herstellern von Chemikalien, Zubereitern von Gemischen aus Chemikalien sowie Herstellern von Waren nachweisen, dass in den Handel gebrachte chemische Stoffe bzw. Materialien daraus bei bestimmten Anwendungen gesundheits- oder umweltschädigend sein können. Seit 2006 müssen die Hersteller und Anwender von Chemikalien und Waren daraus den Beweis erbringen, dass sie alles tun, um Schäden an der menschlichen Gesundheit bzw. an der Umwelt zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen.

Ab dem ersten Handeln müssen dazu Grundchemikalien registriert, bei der Einfuhr angemeldet und über die weiteren Bearbeitungsschritte in der Industrie ggf. neu bewertet werden.
Händler beispielsweise sind gegenüber Privatverbrauchern innerhalb von 45 Tagen ab dem EIngang von Verbraucheranfragen zu Auskünften verpflichtet, wenn Handelswaren krebserregende, erbgutverändernde oder die Umwelt und das Klima schädigende Stoffe enthalten. Ermittelt werden diese ab einer bestimmten, niedrigen Konzentration in einzelnen Bestandteilen. DIese Stoffe sind europaweit ab dem 5. Januar 2021 in einer Datenbank „SCiP“ der Europäischen Chemikalienagentur entlang der Produktions-, Liefer-, Zerlegungs- und Recyclingketten zu melden,
Rechtsverstöße sind zum Teil im Strafrecht mit erheblichen Bußgeldern bewehrt, teilweise werden sie als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

WIE WIRD REACH UMGESETZT?
REACH setzt den WIllen der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers voraus, Rechts- und Kundenanforderungen zu REACH in Standardprozesse z. B. der Einkaufs-, Produktions- und Vertriebsabteilungen zu integrieren. Dabei ist zu REACH eine Güterabwägung zu treffen, welche Prioritäten zu welchen Rechtsrisiken ein Unternehmen setzt.

Industrie- und Reparaturbetriebe sowie Geschäften und andere Akteure setzen REACH um, indem sie z. B. im Qualitäts-, Umwelt- oder Arbeitsschutzmanagement prozessbasierte EMAS- und ISO- Normen anwenden. Prozesse sind standardisierte Abläufe, mit denen Unternehmer:innen Rechtssicherheit schaffen können, durch vorab benannte Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortliche. Diese wirken im Idealfall in festgelegten Aufgabenbereichen ab den Herstellern von Grundchemikalien bis hin zu komplexen Produkten wie z. B. Eisenbahnzügen über Erfassungs-, Bewertungs- und Meldepflichten.
Interne und externe Betriebsbeauftragte im Umwelt- und Arbeitsschutz bzw. REACH-Beauftragte unterstützen als Expert:innen Unternehmen bei der rechts- und normkonformen Umsetzung durch Zerlegen und Abarbeiten handhabbarer Arbeitspakete.

WAS IST DER VERBAND DER BETRIEBSBEAUFTRAGTEN (VBU)?
Betriebsbeauftragte handeln im Auftrag der jeweiligen Unternehmensleitung, um z. B. aus REACH entstehende Kosten zu begrenzen bzw. durch kluges Handeln einzusparen.
REACH benötigt wegen der z. T. schwierigen Einzelfragen einen Fachverband, der EMAS- und ISO-Normen im Klima-, Umwelt- und Arbeitsschutz seinen Mitgliedern näher erläutert, sie darin schult und unterstützt: Welche Neuerungen gibt es? Welche beste Umsetzungspraxis können Unternehmen untereinander austauschen, um voneinader zu lernen?

Da REACH-Fragen zunehmend Bestandteile interner unnd externer AUdits z. B. im Umwelt und Qualitäts- management sind, helfen gut geschulte Betriebsbeauftragte, den Erhalt der ISO-Zertifikate zu sichern.
Wegen der Rechtsfragen, die sich aus den Anforderungen der Gesetze und der Kunden bezüglich REACH ergeben, bietet der VBU seinen Mitgliedern einen erweiterten Rechtsschutz an.

Copyright © 2020 by Carsten Dietsche, Egelsbach. All rights reserved. Teilauszug oder Verwendung des Textes als Vollauszug bitte mit Zitat.
Der Autor war von 2007 bis 2010 Mitglied der automobilen REACH Taskforce und Mitautor der REACH-Praxishandreichungen der Automobilindustrie zu REACH (AIG), https://www.acea.be/publications/article/reach-automotive-industry-guideline
https://www.qz-online.de/qualitaets-management/qm-basics/recht_normen/reach-verordnung/artikel/wie-haengen-reach-und-managementsysteme-zusammen-739352.html

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