Klimafreundliche Produktion

Staatliche Förderung nicht für alle

Erklärtes Ziel von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist die Förderung klimafreundlicher Produktion. Zur schnelleren Umsetzung von Energieeffizienz-Projekten in Unternehmen ist deshalb die Richtlinie "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW) überabreitet worden. Neu ist, dass Unternehmen direkt nach Antragstellung mit der Umsetzung ihrer Vorhaben beginnen können - zuvor mussten sie auf die Antragsbewilligung warten, um eine Förderung zu erhalten. Darüber hinaus sollen insbesondere Großbetriebe besonders energieintensiver Produktion dazu animiert werden, auf klimafreundliche Produktion umzustellen. Dafür sollen Förderungen des Bundes in Form von milliardenschweren Klimaschutzverträgen in Aussicht gestellt werden, die für 15 Jahre Investitions- als auch Betriebskosten fördern, um die nötigen Innovationen anzuregen und zurückzuzahlen sind, sobald mit dem neuen Verfahren günstiger als mit herkömmlichen Verfahren produziert wird.

Elektrisch betriebene Fahrzeuge

Teil des Handels mit Emissionszertifikaten

Nachdem der Bundesgesetzgeber die Weiterentwicklung der „Treibhausgas-Minderungsquote (THG)“ im Verkehrssektor beschlossen hat, kann jeder Halter eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges Elektroautos sei Beginn dieses Jahres CO₂-Zertifikate verkaufen und Geld dafür bekommen, dass er den Treibhausgasausstoß in Deutschland reduziert. Das funktioniert für alle Besitzer eines Elektrofahrzeuges mit reinem Batterieantrieb, die einen gültigen Fahrzeugschein vorlegen können. Da Elektroautos und -zweiräder CO2 sparen, wird ihnen eine pauschale Spar-Quote automatisch zuerkannt. Diese Pauschale kann über Vermittler an CO₂-Emittenten verkauft werden, die mit dem Erwerb von CO₂-Zertifikaten drohende Strafzahlungen vermeiden bzw. reduzieren können.

Statusbewertung neuer POPs unter dem Stockholmer Übereinkommen

Der Bewertungsausschuss des Stockholmer Übereinkommens, das POP Review Committee (POPRC) hat die Aufgabe, die Stoffe zu bewerten, die als zukünftige POPs zur Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen vorgeschlagen wurden, sowie damit zusammenhängende Fragestellungen zu bearbeiten. Die Arbeit des POPRC hat Bedeutung, da die Bewertungen zu Verboten und/oder Beschränkungen unter dem Stockholmer Übereinkommen und in der Folge nach der EU-POP-Verordnung 2019/1021 führen können.

Brennstoffemissionshandel 

VBU fordert Überprüfung der CO2-Abgabe

Erklärtes politisches Ziel zur Verbesserung von Energieeffizienz und –einsparung sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich ist bislang die zunehmende „Bepreisung“ des Energieverbrauches mit Steuern und Abgaben gewesen. Im Rahmen eines politischen und gesellschaftlichen Konsenses über eine angestrebte Energiewende hat dabei insbesondere die Belastung der Nutzung von Erdöl, Gas und Kohle bei gleichzeitiger Förderung alternativer Energieträger eine besondere Bedeutung erlangt. Mit dem Brennstoffenergiehandelsgesetz zur Förderung alternativer Energieträger sollen beispielsweise zugleich Steuerungselemente für höhere Ausgleichsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Unternehmen umgesetzt und die Einnahmen des nationalen Emissionshandelssystems auch für den Wegfall der EEG-Umlage ab Juli dieses Jahres als einem Kernbestandteil des Strompreises verwendet werden.

Koalitionsvertrag

Erneut kein Umweltgesetzbuch in Sicht

Der Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode stellt hohe Anforderungen zur Erreichung von Klima- und Umweltzielen, deren Umsetzung auch für die Unternehmen mit anspruchsvollen Herausforderungen für den betrieblichen Umweltschutz verbunden sein wird. Umso bedauerlicher ist es aus der Sicht des Betriebsbeauftragtenverbandes VBU, dass es wieder einmal versäumt wurde, für das Umweltrecht eine einheitliche Kodifizierung in einem Umweltgesetzbuch (UGB) vorzusehen. Eine solche Zusammenfassung von Vorschriften eines Rechtsgebietes hat sich bereits seit Jahrzehnten für andere Rechtsgebiete bewährt und würde gerade auch für diejenigen, die mit der Anwendung von Vorgaben in der betrieblichen Praxis eine übersichtliche Handhabung in der betrieblichen Praxis erleichtern.  

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