







Turnusmäßige Wahlen zum Verbandsvorstand und Satzungsänderungen standen am 14. November 2024 zur Abstimmung. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Raphael Artischewski, Frank Haufe und Bernhard Schwager kandidierten erneut und wurden ebenso einstimmig bei jeweils eigener Enthaltung gewählt wie Rechtsanwalt Nils Schmidt als neues Mitglied im VBU-Vorstand. Nachdem die Mitgliederversammlung im Vorjahr dafür gestimmt hatte, dass Mitgliederversammlungen auch in einem virtuellen Format stattfinden sollen, um einer möglichst großen Anzahl die Teilnahme ohne großen Aufwand zu ermöglichen, wurde beschlossen dies auch in der Satzung selbst festzulegen und für die Einberufung einer Mitgliederversammlung eine 14-tägige Frist vorzusehen. Eine weitere Satzungsänderung betraf eine Anpassung der Vorschrift zum Datenschutz an die Rechtsentwicklung.
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Staatliche Förderung nicht für alle
Erklärtes Ziel von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist die Förderung klimafreundlicher Produktion. Zur schnelleren Umsetzung von Energieeffizienz-Projekten in Unternehmen ist deshalb die Richtlinie "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW) überabreitet worden. Neu ist, dass Unternehmen direkt nach Antragstellung mit der Umsetzung ihrer Vorhaben beginnen können - zuvor mussten sie auf die Antragsbewilligung warten, um eine Förderung zu erhalten. Darüber hinaus sollen insbesondere Großbetriebe besonders energieintensiver Produktion dazu animiert werden, auf klimafreundliche Produktion umzustellen. Dafür sollen Förderungen des Bundes in Form von milliardenschweren Klimaschutzverträgen in Aussicht gestellt werden, die für 15 Jahre Investitions- als auch Betriebskosten fördern, um die nötigen Innovationen anzuregen und zurückzuzahlen sind, sobald mit dem neuen Verfahren günstiger als mit herkömmlichen Verfahren produziert wird.
VBU fordert Überprüfung der CO2-Abgabe
Erklärtes politisches Ziel zur Verbesserung von Energieeffizienz und –einsparung sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich ist bislang die zunehmende „Bepreisung“ des Energieverbrauches mit Steuern und Abgaben gewesen. Im Rahmen eines politischen und gesellschaftlichen Konsenses über eine angestrebte Energiewende hat dabei insbesondere die Belastung der Nutzung von Erdöl, Gas und Kohle bei gleichzeitiger Förderung alternativer Energieträger eine besondere Bedeutung erlangt. Mit dem Brennstoffenergiehandelsgesetz zur Förderung alternativer Energieträger sollen beispielsweise zugleich Steuerungselemente für höhere Ausgleichsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Unternehmen umgesetzt und die Einnahmen des nationalen Emissionshandelssystems auch für den Wegfall der EEG-Umlage ab Juli dieses Jahres als einem Kernbestandteil des Strompreises verwendet werden.
Teil des Handels mit Emissionszertifikaten
Nachdem der Bundesgesetzgeber die Weiterentwicklung der „Treibhausgas-Minderungsquote (THG)“ im Verkehrssektor beschlossen hat, kann jeder Halter eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges Elektroautos sei Beginn dieses Jahres CO₂-Zertifikate verkaufen und Geld dafür bekommen, dass er den Treibhausgasausstoß in Deutschland reduziert. Das funktioniert für alle Besitzer eines Elektrofahrzeuges mit reinem Batterieantrieb, die einen gültigen Fahrzeugschein vorlegen können. Da Elektroautos und -zweiräder CO2 sparen, wird ihnen eine pauschale Spar-Quote automatisch zuerkannt. Diese Pauschale kann über Vermittler an CO₂-Emittenten verkauft werden, die mit dem Erwerb von CO₂-Zertifikaten drohende Strafzahlungen vermeiden bzw. reduzieren können.
Der Bewertungsausschuss des Stockholmer Übereinkommens, das POP Review Committee (POPRC) hat die Aufgabe, die Stoffe zu bewerten, die als zukünftige POPs zur Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen vorgeschlagen wurden, sowie damit zusammenhängende Fragestellungen zu bearbeiten. Die Arbeit des POPRC hat Bedeutung, da die Bewertungen zu Verboten und/oder Beschränkungen unter dem Stockholmer Übereinkommen und in der Folge nach der EU-POP-Verordnung 2019/1021 führen können.
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